Verwaltung nach Wohnungseigentumsgesetz
Die Betreuung einer Wohnungseigentümergemeinschaft und auch eines reinen Mietobjektes bedarf eines fachkundigen Partners, um die umfassenden Aufgaben mit der notwendigen Kompetenz und Zuverlässigkeit bearbeiten und abwickeln zu können. Profitieren auch Sie von unseren vielfältigen Kenntnissen und Erfahrungen.
Es geht schließlich um Ihr Eigentum bzw. Ihre Immobilie, die eine wertvolle Geldanlage darstellt. Dies bedeutet in letzter Konsequenz nichts anderes, als dass einzelnen Gemeinschaften durch die Wahl eines nicht fachkundigen Verwalters erhebliche Nachteile und Vermögensschäden entstehen können.
Die Tätigkeiten und Aufgaben eines professionellen Immobilienverwalters sind vielfältig und können in der Leistungsbeschreibung nur ansatzweise dargestellt und berücksichtigt werden. Daher gilt, dass Verwaltungsbeirat und die einzelnen Eigentümer über alle relevanten Punkte und laufende Verfahren zeitgerecht informiert werden. Wann immer möglich wird im Vorwege eine Entscheidung in der Eigentümerversammlung herbeigeführt.
Einen Überblick über die laufenden anfallenden Tätigkeiten einer Verwaltung bitten wir dem unter DOWNLOADS eingefügten Aufgabenbeschreibung eines Verwalters zu entnehmen.
In Abhängigkeit des jeweiligen Gebäudezustandes, Anzahl der Wohnungen, Leitungsumfang und eventuellen weiteren gewünschten Sonderleistungen können wir Ihnen kein pauschales Angebot für die Verwaltung Ihres Objektes machen. Bei Interesse erhalten Sie selbstverständlich ein individuelles und auf Ihr Objekt zugeschnittenes Angebot. Dazu ist aber oftmals eine Begehung und eine Besprechung mit dem Beirat im Vorwege einer anschließenden Entscheidung notwendig.