Grundsätzlich gilt, dass für jedes einzelne Verwaltungsobjekt ein oder mehrere separate Konten (Treuhandkonten) eingerichtet und dauerhaft unterhalten werden. Über dieses auf die Gemeinschaft lautende – WEG-Eigenkonto wird der gesamte Zahlungsverkehr der Eigentümergemeinschaft abgewickelt. Der Anfangs- und Endbestand wird in jeder Abrechnung gesondert und separat ausgewiesen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für das Rücklagenkonto.

Die FGW unterhält eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung.

Durch die Zusammenarbeit mit ortsansässigen und vor allem erfahrenen Handwerkern, kann auch in Notfällen kurzfristig Abhilfe geschaffen werden. Weiterhin arbeiten wir im Bedarfsfall mit professionellen, fachkundigen und zuverlässigen Rechtsanwälten, Versicherungsmaklern, Hausmeisterdiensten, Sachverständigen und sonstigen Dienstleistungsunternehmen zusammen.

Sie finden in unserem Unternehmen einen kompetenten Partner mit langjähriger Erfahrung in allen Gebieten der Verwaltung von Wohn- und Mieteigentum. Wir helfen unseren Eigentümern mit fachlich kompetenten und motivierten Mitarbeitern in allen Fragen rund um die Immobilie.